Karl Lauterbach (Bild: shutterstock.com/Von Juergen Nowak)

„Falsche Verdächtigung“: Von Storch zeigt nun Lauterbach an

Der dünnhäutige Chef-Coronapaniker Karli Lauterbach zeigte Beatrix von Storch wegen angeblicher Beleidigung an. Die AfD-Politikerin scheint gewillt, Lauterbachs verblödetes Affentheater nicht unbeantwortet zu lassen, beruft sich auf ihr Recht als Parlamentarierin und zeigt ihrerseits die SPD-Figur wegen falscher Verdächtigung an.

Laut Karli Lauterbach soll die AfD-Politikerin Beatrix von Storch ihn beleidigt haben. Lauterbach twitterte am Donnerstag: „Immer wieder Beleidigungen und Bedrohungen durch Mitglieder und Abgeordnete der #NoAfD. Beides gehört zum Politikstil der Partei. Nur konsequentes Anzeigen kann hier helfen“, und verlinkte den „Spiegel“-Bericht – die Systemtrompete berichtete als erste über seine Anzeige – unter seinem Tweet.

Von Storchs Verbrechen: Nach Wahrnehmung unseres Corona-Panik-Papstes soll sie nach seiner Rede zum Infektionsschutzgesetz in Richtung Regierungsbank geschaut, Blickkontakt zum Minister gesucht und laut vernehmlich die Worte „Sie sind völlig irre!“ geäußert haben. Begleitet sei die Feststellung von einer kreisrunden Fingerbewegung am Rande ihrer Stirn worden sein, was unser Corona-Karli als einen „Vogel zeigen“ interpretiert habe. Bei der dann erfolgten Anzeige bei der Polizei führte Karli Lauterbach den Parteibuch-Liberalen FDP-Bundesverkehrsminister Volker Wissing und Genossin Annette Kramme , die SPD-Funktionärin besetzt den Posten der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Soziales, an.

Blöd nur, dass Bundestagspräsident Wolfgang Kubicki, der die Sitzung leitete, laut der Welt eine andere Darstellung der Welten bewegenden Geschehnisse hat: Nach Anforderung des Protokolls vom stenografischen Dienst habe er festgestellt,, dass der von von Storch lautete: „Das ist doch irre““. Diese Formulierung sei jedoch „nicht sanktionsfähig, weshalb ich in Übereinstimmung mit der Bundestagsverwaltung keinen Ordnungsruf erteilte“. Hätte die von Lauterbach angezeigte Äußerung im Protokoll gestanden, hätte er „Ordnungsmaßnahmen ergriffen“, so Kubicki.

Von Storch scheint nun gewillt sein, Lauterbachs Affentheater nicht unbeantwortet zu lassen. Die AfD-Bundestagsabgeordnete hat nun ihrerseits Karli Lauterbach angezeigt. Das teilte sie am Freitag mit. Sie habe den SPD-Politiker bei der Berliner Polizei wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 164 des Strafgesetzbuches angezeigt. In dem Paragrafen geht es um „Falsche Verdächtigung“.

von storch

Rechtsanwältin von Storch – im Gegensatz zum vermeidlichen Chefvirologen Lauterbach vom Fach – teilte weiter mit: „Beleidigungen durch Abgeordnete im Bundestag können gar nicht strafrechtlich verfolgt werden“, dem stehe Artikel 46 Absatz 1 des Grundgesetzes entgegen. Dort heißt es: „Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.“ (SB)

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