Ein Merkel-Gast, 17-jähriger Syrer, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, obwohl er gestanden hat, geplant zu haben, mit einer selbstgebauten Bombe einen Anschlag auf eine Synagoge in Hagen zu verüben. Jetzt überlegen wir mal kurz, was einem politisch rechtsgerichteten Deutschen geblüht hätte …
Das Landgericht in Hagen sprach am Montag ein Urteil, das den Glauben an dieses, sich immer noch „Rechtsstaat“ titulierendes Land weiter erodieren lässt: Ein 17-jähriger Merkel-Gast aus Syrien wurde vor dem Landgericht der Stadt zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der syrische, antisemitische Gewaltimport räumte selbst ein, dass er im vergangenen Jahr einen Anschlag mit einer selbstgebauten Bombe auf die Hagener Synagoge verüben wollte. Verurteilt wurde das islamische Bürschchen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu sagenhaften 21 Monaten Haft auf Bewährung.
Das Gericht hatte anerkannt, dass Merkels Gast keine ernsthaften Schritte unternommen hatte, um den Anschlag auf die Synagoge in Hagen in die Tat umzusetzen. Anstatt den verkappten Antisemiten an seinem syrischen Hintern zu packen und aus dem Land zu befördern, wird er nun aus der U-Haft entlassen. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Vollstreckung der Haftstrafe nicht nötig sei, weil -Achtung!: die „notwendige erzieherische Einwirkung“ auf den Jugendlichen auch auf andere Weise möglich sei. Das Gericht ordnete an, den Siebzehnjährigen auf Kosten des deutschen Steuerzahlers in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb von Hagen unterzubringen. Das durchgeknallte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Jugendhilfe statt Gefängnis
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch wird der Syrer jetzt aus der U-Haft entlassen. Zu seinen Bewährungsauflagen gehört, dass er die nächsten drei Jahre in einer Jugendhilfeeinrichtung leben muss, wo er pädagogisch betreut wird.
Wie die FAZ berichtet, wollten die Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Hagen das Geschehene „nun erst einmal sacken lassen“. Ein Sprecher sagte, man wolle mit Experten über das Urteil sprechen – und dann überlegen, welche Konsequenzen es für die jüdische Gemeinde in Hagen habe.
Es darf fest davon ausgegangen werden, dass im Falle eines deutschen Jugendlichen sowohl das Urteil, wie auch die Reaktion der jüdischen Gemeinde komplett anders ausgefallen wäre. (SB)