Foto: AfD-Plakat (über dts Nachrichtenagentur)
Foto: AfD-Plakat (über dts Nachrichtenagentur)

Verfassungsschutz will AfD nicht als „gesichert extremistische Strömung“ einstufen

Der Verfassungsschutz hat derzeit nicht vor, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD aber vorerst als Verdachtsfall einstufen. Das entschied das NRW-Verwaltungsgericht in Köln, wie am Dienstag bekannt wurde.

Das Gericht sieht nach eigenen Angaben verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD. Ein ethnisch verstandener Volksbegriff sei ein zentrales Politikziel der Partei, und der weiche vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab, so das Gericht.
Eine Berufung ist allerdings zugelassen.

Anfang 2021 war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz plant, die Gesamtpartei AfD als sogenannten Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen einzustufen. Das ermöglicht eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Dagegen hatte die AfD Eilanträge beim Verwaltungsgericht Köln gestellt und der Inlandsgeheimdienst hatte daraufhin zugesichert, noch keine Überwachungsmaßnahmen gegen Parlamentarier der AfD anzuordnen. Damit könnte es nun trotz der zu erwartenden Berufung vorbei sein. (dts/SB)

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