Schaubild (Screenshot)

Die Anstalt-Sendung aus 2014: Die „Zeit“ und ihre Nato-Verbindungen

2014 trat die öffentlich-rechtliche Satire-Sendung „Die Anstalt“ in der damaligen Krim-Krise verschiedenen Lobbyisten aus den Mainstreammedien gewaltig auf die Füße. Acht Jahre später sollte man sich deren Verbindungen nochmal genauer ansehen.

Bei der öffentlich-rechtliche Satire-Sendung „Die Anstalt“ hatte die beiden Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner in Rahmen der Krim-Krise 2014 ihren linkspolitisch ausgerichtet Pfad verlassen und mehreren Mainstreamjournalisten eine große Nähe zu verschiedenen Organisationen vorgeworfen, die sich mit Sicherheitspolitik beschäftigen. Unter anderem dem ZEIT-Herausgeber Josef Joffe und ZEIT-Autor Jochen Bittner. Die ZEIT erscheine deshalb nur einmal die Woche, weil Joffe wegen seiner zahlreichen anderen Aktivitäten in Lobby-Netzwerken nicht mehr zum Schreiben käme. In Beitrag fiel unter anderem der Satz: „Die recherchieren da nicht, die sind da Mitglieder, Beiräte, Vorstände.“

Ein Schaubild zeigte die Verbindungen, die darstellen, dass viele Zeitungen laut den beiden Satirikern „so etwas wie die Lokalausgaben der Nato-Pressestelle“ seien. So wie ZEIT-Herausgeber Joffe, der Mitglied in zahlreichen Lobby-Organisationen mit Nähe zur US-Politik aufweist. Das Schaubild enthielt Lobbybuden, die mit Linien zu Joffe und Bittner verbunden waren.

Es ist schlicht und ergreifend davon auszugehen, dass diese Verbindungen und Verquickungen von Mainstreammedien-Köpfen nach wie vor bestehen und seit 2014 noch massiv ausgebaut wurde. Das Ergebnis dieser Verflechtungen ist aktuell im Ukrainekonflikt einmal mehr an der einseitigen Darstellung und der unerträglichen Kriegsrhetorik in der Journaille abzulesen.

Diese Szene aus „Die Anstalt“ wurde nach Ausstrahlung am 29.04.2014 per einstweiliger Verfügung durch Jochen Bittner und Josef Joffe (Die Zeit) zensiert. Die beiden entblödeten sich nicht, das ZDF wegen ungenauer Darstellung im Schaubild zu verklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatten die Zeit-Lobbyisten noch recht bekommen; das ZDF wurde dazu verurteilt, die Äußerungen zu unterlassen. Das OLG hatte die Äußerungen als Tatsachenbehauptungen mit dem von den Klägern angenommenen Aussagegehalt gewertet, die unwahr und ehrverletzend seien und sich vom Zuschauer nicht als satirische Verfremdungen einordnen ließen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BHG) 2017 jedoch auf und die Klage der beiden ZEIT-Typen gegen die ZDF-Sendung Die Anstalt abgewiesen.

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