Klar, dass Krankenhäuser willig den Corona-Wahnsinn am Kochen halten: Zahlreiche Kliniken im ganzen Bundesgebiet haben Freihaltepauschalen für Intensivbetten kassiert, obwohl sie nie auch nur ein Corona-Patient gesehen haben. Dabei geht um massiven Betrug in Millionenhöhe.
Dass sich in der angeblichen „Corona-Pandemie“ alle möglichen Krisengewinnler die Taschen vollgemacht haben, ist mittlerweile Allgemeingut. Bei dieser miesen, staatlich vorangetriebenen und gebilligten Geldscheffelei haben sich offensichtlich auch Krankenhäuser in massiven Umfang beteiligt. Dabei ging es um die sogenannten „Freihaltepauschalen“, die im Zusammenhang mit neu eingerichteten Intensivbetten stehen. Kliniken in Deutschland konnten seit Ende November 2020 diese Freihaltepauschalen kassieren, wenn es in ihrem Landkreis weniger als 25 Prozent freie Intensivbetten gab. Dazu musste die Corona-Inzidenz bei mindestens 70 liegen. Auf diese Weise konnte ein Krankenhaus mit 600 Betten bis zu 50.000 Euro Freihaltepauschalen am Tag kassieren. Die Gelder wurden für alle freien Betten einer Klinik gezahlt, nicht nur für Intensivbetten. Ein 600-Betten-Krankenhaus konnte so leicht 50.000 Euro Freihaltepauschalen pro Tag kassieren. Zuletzt bezog nach Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen jedes zweite Krankenhaus, genau 977 Kliniken, Geld durch diese Pauschalen. Bezahlt wurde auch dieser Corona-Spaß durch den Steuerzahler.
Eine Gruppe aus Anwälten, Staatsanwälten sowie einem Richter hat Strafanzeige gegen zwei große deutsche Krankenhäuser im Raum Saarland eingereicht, berichtet hierzu die Berliner Zeitung. Die Juristen: „Die Strafanzeige zeigt schlaglichtartig, wie diese Institutionen auf strafrechtlich relevante Art und Weise von der Corona-Krise wirtschaftlich profitiert haben“. Allein im Fall der vorab benannten beiden Kliniken, gegen die jetzt Strafanzeige gestellt wurde, soll es sich laut den Juristen um einen Betrag von 18 Millionen Euro handeln. Nur in einem Zusammenwirken mit DIVI, RKI und BMG sei die Mittelvergabe, praktisch auf Zuruf der Kliniken, zu verstehen. Die Juristen gehen davon aus, dass „hier sehenden Auges die Möglichkeit betrügerischen Verhaltens der Kliniken in Kauf genommen wurde.
In Anbetracht dieser und weiterer Straftaten und Verbrechen, die im Zusammenhang mit Corona und den dazu erlassenen Maßnahmen begangen wurden, kommt den Verantwortlichen die Ukraine-Krise mutmaßlich zur rechten Zeit. (SB)