Der deutsche Rechtsstaat: Eine Lachnummer (Foto: Collage)

VS-Urteil ebnet Impfzwang und Diskriminierung den Weg

Wenige Stunden vor der Corona-Bund-Länder-Konferenz veröffentlicht Deutschlands höchstes Gericht sein Urteil zur „Bundesnotbremse“ und zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Die Verfassungsbeschwerden werden „verworfen“ bzw.  „zurückgewiesen“. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere (…) verhältnismäßig“ (Pressemitteilung des Gerichts vom 30.11.2021).

Von den verschwurbelten Leitsätzen des Urteils dürfte für Nichtjuristen nur der letzte Satz (Leitsatz 3c) interessant sein – und selbst dieser klingt tautologisch: „Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht.“  Wann auch sonst?

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