Wenn Irre Regeln machen, dann kommen irre Regeln dabei heraus: Ob im Freibad, im Kino oder in der Disco – im Zuge der sogenannten „Corona-Lockerungen“ zeigt sich der ganze Bevormundungswahnsinn immer deutlicher, den sich der eine oder andere mit Steuergeld versilbern lässt.
In dem Maße, wie der heilige Inzidenzwert sinkt, steigt der Corona-Maßnahmenwahnsinn an. Die Bild-Zeitung zeigt, welchen Wahnsinn sich „Corona-Verantwortliche“ einfallen lassen und Bürger sich nach wie vor diesen Irrsinn gefallen lassen:
In Düsseldorf dürfen die Freibäder – unter Coronaauflagen wie begrenze Besucherzahl und Einlass nur mit Negativtest – wieder aufmachen. Hat man es in die Badeanstalt geschafft, dann darf dort aber nur geschwommen werden. Das Planschen und Mitbringen von Spielsachen ist ebenso verboten, wie das Sonnen auf der Liegewiese. Die wahnwitzige Begründung für diese perverse Gängelung: Offiziell ist das Freibad nur zu Sportzwecken geöffnet – also nur zum Schwimmen. So wird dann schon mal eine alte Frau, die sich auf eine Bank setzt, per Durchsage aufgefordert, aufzustehen.
Das schwarz-gelb regierte NRW zwingt Kinder ab sechs Jahren zu Masken auf den Spielplätzen. Auf der anderen Seite ist der Maskentragezwang in Bordellen, Diskotheken und der Außengastronomie aufgehoben.
Das Fußballspielen auf dem Bolzplatz ist in Dresden mit bis zu 30 Personen ohne Einschränkung erlaubt. Für das Kicken im Verein ist aber ein aktueller Coronatest erforderlich.
In rot-grünen Hamburg tobt der Corona-Wahnsinn in insgesamt 34 Gebieten in Form einer Maskenpflicht. Dort gelten zum Teil je nach Tag und Uhrzeit unterschiedliche Regeln. Auch die Höhe der Hausnummer kann entscheidend sein!
In Brandenburg entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. Das gilt aber nur dann, wenn der betreffende Betrieb keine Plätze im Innenraum anbietet. Grillt man in dem rot-schwarz-grün regieren Bundeslang mit Freunden, dann sind bei dieser Zusammenkunft nur 10 Gäste erlaubt. Ruft man die Aktivität jedoch als Feier aus, dann können 70 Personen zeitgleich grillen.
Im schwarz-rot Niedersachsen darf man in Discos an der Bar und an Tischen den Gesichtslappen abnehmen. Die Tanzfläche jedoch darf nur mit Maske betreten werden.
Wie es scheint, lassen sich viele Betreiber auf diesen Corona-Irrsinn gar nicht ein und lassen ihre Läden weiterhin geschlossen. Nicht jedoch, weil diese sich den Regeln von Wahnsinnigen nicht länger beugen wollen, sondern weil für viele eine Öffnung überhaupt nicht wirtschaftlich ist. Ansonsten würden sie ihre „Corona-Förderung“, auf die viele angewiesen sind, nicht mehr erhalten. (SB)