Franziska Giffey (Bild: shutterstock.com/Von Bjoern Deutschmann)

Warum sich Betrug und Rücktritte so lohnen: 57 000 Euro Übergangsgeld für Giffey

Nach dem Rücktritt von Franziska Giffey vom Amt der Bundesfamilienministerin wird klar, warum sich für solche Gestalten Betrug immer lohnt: Der Plagiatin steht bis September ein üppiges Übergangsgeld von 57.000 Euro zu. Dann kann sich die SPD-Funktionärin Hoffnung auf den Posten des Regierenden Bürgermeisters von Berlin machen. Dieses Land hat fertig!

Obwohl sich Franziska Giffey am geistigen Eigentum anderer nach Lust und Laune bediente, sich so ihren Doktortitel ergaunerte und die Prüfungskommission der Freien Universität Berlin (FU) sich nun endlich dafür ausgesprochen hat, der SPD-Politikerin ihren Doktortitel abzuerkennen, braucht die Plagiatin keine großen, finanziellen Einbußen fürchten. Denn: Gestalten wie ihr stehen laut dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) üppige Übergangsgelder zu.

Wörtlich heißt es dazu in Paragraf 14:

„(1) Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung erhält von dem Zeitpunkt an, in dem seine Amtsbezüge aufhören, Übergangsgeld.

(2) Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre.

(3) Als Übergangsgeld werden gewährt

1. für die ersten drei Monate das Amtsgehalt und der Ortszuschlag in voller Höhe

2. für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge.

Das Übergangsgeld wird monatlich im Voraus gezahlt.“

Der Bund der Steuerzahler berichtet – neben finanziellen Zuwendungen wie Aktivbezügen und Ruhegehalt unserer „Volksvertreter“ – zum Übergangsgeld:

„Wer die Bundesregierung verlässt, fällt erst einmal weich. Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister rund 73.917 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld auf knapp 221.751 Euro steigen, das maximal zwei Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Auch wenn die Übergangsgelder ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet werden, bleiben sie ein üppiges Polster, wovon viele in der Privatwirtschaft nur träumen können.“

Für die Sozialdemokratin Giffey, die durch ihren Rücktritt geschickt der FU zuvorgekommen ist und dreisterweise immer noch behauptet, ihre Doktorarbeit – irgendein Geschreibsel über „Europas Weg zum Bürger“ – nach bestem Wissen und Gewissen verfasst zu haben, klingelt es dementsprechend laut in der Sozenkasse: Theoretisch stehen der feinen Frau Giffey nach nur einem Tag Amtszeit rund 63.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit – sie ist seit März 2018 Ministerin – könne es auf rund 190.000 Euro steigen, das maximal zwei Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Diese Übergangsgelder werden ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet.

Nachdem Giffeys Schamgrenze mutmaßlich weit unten angesetzt ist und sie sich im September trotz ihrer Betrügerei zur Bürgermeisterwahl in Berlin stellen will, kassiert sie laut Bildzeitung bis dahin immerhin 57.491 Euro vom Steuerzahler ein.

Giffeys Plagiat fügt sich zudem bestens in ihr familiäres Umfeld ein: Das Verwaltungsgericht Berlin warf Karsten Giffey im vergangenen Jahr in 54 Fällen Betrug bei seinen Arbeitszeiten vor, und er hat sich zudem Reisekosten erschlichen. Giffey Ehemann arbeitete ebenfalls beim Bezirk. In der schriftlichen Urteilsbegründung stand laut dem Magazin Business Insider, das die Herausgabe des Urteils gegen Karsten Giffey beantragten:

„Der vom Beklagten insgesamt verursachte Betrugsschaden liegt über 3.000,- Euro und ist damit bereits für sich betrachtet von erheblicher Bedeutung. (…) Belastend ist darüber hinaus das jedenfalls für die Falscheintragungen in den Arbeitszeitbögen offensichtliche Motiv des Beklagten, ein anderes gravierendes Dienstvergehen, nämlich die Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten während der Arbeitszeit, zu verdecken und damit letztlich zu erreichen, für diese Zeit von zwei Stellen eine Vergütung zu erhalten.“

(SB)

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