Sind die akademischen Abschlüsse der vermeintliche nächsten Grünen-Kanzlerin doch nicht so wasserfest wie gedacht? Es tauchen immer mehr Zweifel an ihren Hochschulabschlüssen auf. Ihre Wikipedia-Seite gleicht jedenfalls einer Dauerbaustelle: Seit Dienstag soll es rund 50 Änderungen zu dem brisanten Thema gegeben haben. „Völkerrechtlerin“ will sie nun nicht mehr sein.
„Wie kommen Sie dazu, dass die Frau nicht gebildet ist? Schauen Sie sich die Ausbildung der Frau an. Wenn das keine Bildung ist…“ twitterte die ARD noch zu Beginn des Monats allen Baerbock-Bildungs-Zweiflern entgegen.
Nun sorgt das grüne Wahlkampfteam höchstselbst dafür, daß die Zweifler neues Futter erhalten. Was ein Beweis für die hohe akademische Bildung der 40-Jährigen sein sollte, entwickelt sich offenbar zum saftigen Rohrkrepierer. Baerbocks Wahlkampfsprecher veröffentlichte vor knapp einer Woche Dokumente, die beweisen sollten, das Annalena, wie von ihr behauptet, ein Studium abgeschlossen hat und so allen, die meinen, ihre akademische Leistung beschränke sich auf ein zehnmonatiges Masterprogramm in London, das Maul stopfen.
Das ganze Gezerre um ihren „akademischen Geisteszustand“ ist durchaus brisant, denn Baerbock selbst hält sich offensichtlich aufgrund ihrer Bildung für besonders geeignet fürs Kanzleramt. Während ihr Rivale Habeck sich eher mit Hühnern, Schweinen und Kühen auskenne, komme sie „vom Völkerrecht“, so die Protestantin und zweifache Mutter in einem Interview mit dem Norddeutschen Rundfunk selbstbewusst.
Mit wachsendem Interesse an ihrer Ausbildung wachsen auch die Änderungen an Baerbocks Lebenslauf. Auf ihrer Internetseite gibt sie zwar den Londoner Masterabschluss in Völkerrecht an, jedoch keinen Abschluss ihres vorherigen Studiums der Politikwissenschaften und des Öffentlichen Rechts in Hamburg. Ein ehemaliger Professor Baerbocks in Hamburg gibt gegenüber der Welt an, sie habe sehr wohl einen Abschluss erlangt. Kurz darauf taucht plötzlich unter der Onlineversion eines zwei Jahre alten Artikels der „Süddeutschen Zeitung“ eine Aktualisierung auf: „In einer vorigen Fassung des Texts hatten wir angegeben, Frau Baerbock habe einen Bachelorabschluss. Dies ist nicht korrekt.“
Zu Baerbocks Hamburger Studienzeit von 2000 bis 2004 schloss man das Studium mit einem Diplom ab, nicht mit dem Bachelor, klärt die Welt auf. Das führt zu der Frage, ob die Grüne denn ein Diplom hat. Nein, ein Vordiplom, also den Abschluss des Grundstudiums, geben die Grünen Saubermänner auf Twitter bekannt.

Nun korrigiert sich auch der Professor, verweist auf Erinnerungslücken und meint, dass mit dem Vordiplom könne schon so sein. Fakt ist, daß man zu der Zeit als deutscher Student an der Londoner School of Economics and Political Science gegen üppige Studiengebühren auch mit einem Vordiplom studieren konnte. Von 2004 bis 2005 erwarb sich Baerbock dort ihren Titeln Master in „Public International Law“, heißt es seit kurzem auf Wikipedia, wo nun fleißig Schadensbegrenzung betrieben wird. Rund 50 Änderungen habe es seit Dienstag gegeben, so die Welt. Das Wort „Völkerrecht“ wandelte sich in „Public International Law“ und beim Studium in Hamburg fehlt neuerdings das Fach Öffentliches Recht.
Auch auf der Seite des Deutschen Bundestags verschläft man offenbar die explosive Entwicklung und preist Barbock fälschlicherweise immer noch als „Völkerrechtlerin“ an.

Auf ihrer eigenen Internetseite ist davon keine Rede mehr: „Doktorandin des Völkerrechts, Freie Universität Berlin, Promotion nicht abgeschlossen, Masterstudium an der London School of Economics (LSE): Public International Law (2004-2005). Abschluss: Master of Laws (LL.M.) und Studium an der Universität Hamburg 2000-2004: Politische Wissenschaft (Vordiplom), Nebenfach: Öffentliches Recht“ heißt es dort.
Offenbar ist es allen Grünen und innen-wichtig, daß ihre zukünftige Kanzlerin nun nicht mehr als „Völkerrechtlerin“ durchgeht, denn dafür müsste sie nach gängigen Standards Volljuristin mit zwei Staatsexamen sein. Und das kann der strahlende Sonnenschein nun wirklich nicht vorweisen. (MS)