
Stephan Kramer, Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen, hat die AfD im Freistaat als „erwiesen extremistisch“ einstufen lassen. Zeitgleich bewarb sich der SPD-Genosse für ein Direktmandat im Bundestag. Nach angeblich „massiver Bedrohung“ zog Kramer nun seine Kandidatur für den Bundestag zurück. Björn Höcke findet die passenden Worte für dieses politische Schmierentheater.
„Stephan Kramer hat gelernt, mit Bedrohungen zu leben“, stellt die FAZ fest, nachdem der mehr als nur umstrittene Thüringer Verfassungsschutzchef seine Kandidatur für den Bundestag zurückgezogen hat. Als Grund gibt der Nichtjurist auf dem Chefposten der „Verfassungsschutz“-Behörde des Freistaates an, bedroht worden zu sein. Ganz schlimm sei er da angegangen worden. Fast täglich gebe es Anrufe von Unbekannten, die ihn antisemitisch beschimpfen würden. Den „Hass“ wiederum sieht der Ex-CDUler, Ex-FDPler, schlussendlich mit einem SPD-Parteibuch ausgestattete 53-Jährige darin begründet, dass er in der vergangenen Woche sein lang vorangetriebenes Projekt zu Abschluss brachte: Den AfD-Landesverband Thüringen als „erwiesen extremistisch“ einzustufen und nun beobachten zu lassen.
Mehr als nur ein „Geschmäckle“ in Anbetracht der Tatsache, dass Herr Kramer sich um ein Bundestagsmandat beworben hatte und so – praktischerweise – die mächtige AfD-Konkurrenz in Misskredit brachte. Mit fragwürdigen Verquickungen und Praktiken hat der SPD-Funktionär per se keine Probleme, sitzt er doch im Stiftungsbeirat der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung des ehemaligen Stasispitzels Anetta Kahane.
Am Freitag nun habe Kramer – laut FAZ-Sprech – „die Reißleine gezogen“ und seine Direktkandidatur im Wahlkreis 192 (Gotha, Ilmkreis) aufgegeben. Leicht gefallen sei ihm die Entscheidung nicht, habe er doch als Beamter wie alle Bürger das Recht, sich politisch zu betätigen, so Kramer im Jammerton. Und weiter: „Angesichts der aktuellen Gefahren und Bedrohungslage habe ich mich für meine Aufgaben als Behördenleiter des Verfassungsschutzes im Land Thüringen entschieden und will mich auf diese mit voller Aufmerksamkeit konzentrieren.“ „Antidemokratischer Kräfte“ seien es gewesen, die seine Kandidatur mit der Arbeit im Amt als unvereinbar hinzustellen versuchten, was wiederum „der leicht erkennbare Versuch“ sei, „von eigenen verfassungsfeindlichen Bestrebungen aktuell abzulenken“.
Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, bewertet Kramers Rückzieher mit nachfolgendem Facebook-Statement:
Einen Tag nach meinem Appell an die seriösen Beamten des sogenannten »Verfassungsschutzes« zieht der Chef des Thüringer Inlandsgeheimdienstes, Stephan Kramer, seine Bundestagskandidatur für die SPD zurück. Sichtlich beleidigt kommentiert er den Schritt damit, er habe Grund zur Annahme, »daß antidemokratische Kräfte versuchen, meine Kandidatur als mit meinem Amt als Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen für unvereinbar darzustellen«. Dabei hatte er sich doch bereits für den Wahlkampf beurlauben lassen!
Die Frage stellt sich allerdings, wer sich im vorliegenden Fall an die Regeln des demokratischen Rechtsstaats hält und wer selbstherrlich meint, sich über das Neutralitätsgebot für Beamte hinwegsetzen zu können. Denn fest steht: Nicht seine Kandidatur für den Bundestag wird von uns kritisiert, sondern seine Amtsführung als Chef des sogenannten »Verfassungsschutzes«!
Von mir aus darf er gerne im Wahlkreis 192 (Kreis Gotha und Ilm-Kreis) für den Bundestag antreten — möge der bessere Kandidat gewinnen! Bei der letzten Bundestagswahl lag übrigens der AfD-Kandidat über zehn Prozent vor der SPD…
Ich habe hier vor zwei Tagen stark belastende Hinweise von Mitarbeitern seiner Behörde aufgezählt, die einen berechtigten Grund zur Annahme geben, daß er sein Amt nicht mit der nötigen Sorgfalt und Objektivität ausführte. Die Indizienlage dafür ist erdrückend, daß die Institution namens »Verfassungsschutz« auf die persönliche Initiative Kramers hin – mehr noch als in den letzten Jahrzehnten in Thüringen und Deutschland leider üblich – zu Wahlkampfzwecken mißbraucht wurde.
Nicht der Rücktritt von der Kandidatur, sondern sein Ausscheiden als Leiter des sogenannten »Verfassungsschutzes« wäre hier der einzig angemessene Schritt gewesen! Wir fordern die Aufarbeitung der Mißstände in der Behörde unter besonderer Berücksichtigung der Vorgänge, die auf Initiative von Herrn Kramer gegen die größte Oppositionspartei veranlaßt wurden.
(SB)