Die „Querdenken“-Bewegung darf am heutigen Samstag in Nürnberg mit rund 3500 Teilnehmern demonstrieren. Am Freitagabend wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerden der Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach zurück.
Die Ansbacher Richter hatten das Verbot der Versammlung durch die Stadt außer Vollzug gesetzt – mit der Maßgabe, dass eine stationäre Versammlung mit maximal 3500 Teilnehmern auf dem Volksfestplatz stattfinden darf. Zur Begründung teilte der Verwaltungsgerichtshof laut mit n-tv mit, die Versammlungsbehörde selbst – also die Stadt – habe der Veranstalterin aufgrund von Erfahrungen mit früheren Versammlungen in Nürnberg eine hohe Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft bescheinigt. Gegen diesen Beschluss sind keine Rechtsmittel möglich.
Die Stadt Nürnberg hatte die von „Querdenken 911“, dem regionalen Ableger des Querdenken-Netzwerks, für Samstag angemeldete Versammlung „Wo alles begann – Söder Stadelheim statt Berlin“ zuerst verboten.
Definitiv und ohne vorherige Probleme wird am Samstag die links-grüne Fahrrad-Demo unter dem Motto „Crash the Party – Gegen Seuchenkapitalismus und Querdenken“ stattfinden. Eines dieser „breiten zivilgesellschaftliches Bündnisse“ wird am Samstag ab 12.30 Uhr am Rosenaupark gegen die „widersprüchlichen und unzureichenden staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und bringen damit zugleich unsere Ablehnung gegen die wissenschaftsfeindliche, anti-solidarische und verschwörungsideologische Querdenker-Bewegung zum Ausdruck“, trompetet Nico Schreiber, Vorsitzender der Falken – der Sozialistischen Jugend in Nürnberg. (SB)