So – nun dürfen auch Vertreter der Bürgerbewegung Pegida vom Verfassungsschutz – treffender: Inlandsgeheimdienst – beobachtet werden. Der sächsische Verfassungsschutz stuft die angeblich „fremdenfeindliche“ Pegida-Bewegung ab sofort als „erwiesen extremistische Bestrebung“ ein.
Es geht Schlag auf Schlag. Ob Querdenken oder Identitäre Bewegung. Ob AfD oder das Grüppchen der Reichsbürger. Egal wer sich in diesem besten aller Deutschlands, das wir je hatten, als Opposition zur Merkel-Regierung positioniert, wird früher oder später vom „Verfassungsschutz“ beobachtet.
Nun hat es die Pegida-Bewegung erwischt. Der sächsische Verfassungsschutz stuft die Bürgerbewegung absofort als „fremdenfeindliche“ Gruppierung mit „erwiesen extremistischen Bestrebung“ ein.
Pegida sei inzwischen ein „nicht mehr hinwegzudenkender Bestandteil der rechtsextremistischen Szene“, teilte das Landesamt für Verfassungsschutz am Freitag in Dresden mit. Pegida sei nun eine verfassungswidrige Bewegung. Damit werden Protagonisten aus dem Umfeld beobachtet.
Hinzu kommt das landläufige Geplappere davon, dass Pegida sich im Lauf der Jahre eine „immer stärkere rechtsextremistische Ausrichtung gegeben“ habe. „In aller Öffentlichkeit werden unverhohlen Positionen propagiert, die mit dem Wertekanon des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland inkompatibel sind“, hieß es aus der Behörde. Dazu gehöre, „dass der Parlamentarismus permanent verächtlich gemacht und das Rechtsstaatsprinzip abgelehnt werden“.
Deshalb werde – wie mit allen Merkel-kritischen Gruppieren bisher verfahren – nun sowohl der Pegida-Förderverein sowie sämtliche extremistischen Protagonisten und Aktivitäten in seinem Umfeld beobachtet. Nicht Gegenstand der Beobachtung seien hingegen „friedliche Teilnehmer“ der Pegida-Demos. Glaube das, wer will. (SB)