Niemand kann bestreiten, daß Grundgesetz und Gewaltenteilung in Deutschland perfekt funktionieren. Das ist so schön, daß es einmal Zeit wird, sich bei allen zu bedanken, die täglich dazu beitragen, daß das auch so bleibt. Es sind zu viele, als daß man sie alle nennen könnte. Stellvertretend für alle seien daher die famose Bundeskanzlerin höchstselbst bedankt, die gewissenhafte Mainstream-Journaille insgesamt, der ehrenwerte Herr Haldenwang vom eifrigen Verfassungsschutz – und nicht zuletzt der Vorsitzende des löblichen Bundesverfassungsgerichts, Herr Dr. Stephan Harbarth. Die wohlformulierte Dankesrede.
von Max Erdinger
Eine wundervolle Forderung aus der deutschen Nationalhymne kommt nach über 70 Jahren deutscher Demokratie im Jahre 2021 zu ihrer vollen Blüte: Die Einigkeit. Wenn man seine Ansprüche an die Einigkeit ein wenig herunterschraubt, auf jeden Fall. Bescheidenheit ist nicht umsonst eine Zier. Noch nie in den vielen Jahren, in denen die Bundesrepublik mit einem phantastischen Grundgesetz gesegnet war, gab es eine solche Einigkeit zwischen Kanzleramt, Verfassungsschutz, unabhängiger Presse und dem Bundesverfassungsgericht. Auch die zweite Forderung aus der deutschen Nationalhymne wurde vollumfänglich Realität: Die Herrschaft des Rechts. Und eine Freiheit herrscht im Land, so umfänglich, daß man sein Glück kaum noch fassen kann. Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland. Daß aus „brüderlich mit Herz und Hand“ eher ein „schwesterlich mit irgendwas“ geworden ist – geschenkt. Das tut dem Glück kaum einen Abbruch. Na ja, das Vaterland ist jetzt auch eher zu Mutter Erde geworden, aber sonst so … – vielleicht sollte man sich einfach nicht zu viele Gedanken machen. Der erste Mann im Staate sieht schließlich auf den ersten Blick immer noch recht väterlich aus.
Stephan Harbarth
Übernächste Woche ist es ein Jahr her, daß Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt worden ist. Noch immer ärgert sich ein treuer Freund des Grundgesetzes wie meinereiner darüber, daß Harbarth vor seiner Ernennung zum Gegenstand wüster Proteste geworden war. Es ist nicht seine Schuld, daß kein Besserer für das Amt zu finden gewesen ist. Harbarths Spezialgebiet ist zwar das Wirtschaftsrecht, aber man muß ja das Bundesverfassungsgericht auch nicht zwingend immer nur mit Verfassungsrechtlern besetzen. Wegen der Gleichbehandlung. Schließlich können auch Bankkaufleute Gesundheitsminister werden und Annalena Baerbock Kanzlerkandidatin der Grünen. Auch, daß es die Anwaltskanzlei Shearman & Sterling gewesen ist, bei der Harbarth just in jenen Jahren bestens verdienender Gesellschafter gewesen ist, als dort die Cum-Ex-Geschäfte zur juristischen Reife ausgetüftelt wurden, tut Harbarths Ehrenhaftigkeit im Amt keinen Abbruch. Daß schon gegen die Ernennung Harbarths zum Bundesverfassungsrichter eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde von einem Anwalt, der monieren zu müssen glaubte, daß u.a. Nebeneinkünfte Harbarths in jährlicher Millionenhöhe aus seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter ungeklärt seien, ist direkt skandalös. Gottlob wies das Bundesverfassungsgericht diese Beschwerde am 18. Februar 2020 ab (Az. 2 BvR 2088/19). Harbarth wäre sonst womöglich nicht Verfassungsrichter geworden – und am 15. Mai 2020 nicht Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Da wären der Einigkeit, dem Recht und der Freiheit viel entgangen, zumal sich Stephan Harbarth als Bundestagsabgeordneter der CDU in den Jahren 2009 – 2018 enorm für Volkes Interesse engagiert hatte, wie im Bundetagswahlkampf 2013 zu beobachten gewesen ist, als er sich in großer Selbstlosigkeit für die Wiederwahl Angela Merkels engagierte. Wer weiß, in welchem Schlamassel die Bundesrepublik gelandet wäre, hätte Angela Merkel 2013 nicht gewonnen. Nein, es hätte keinen Besseren als Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gegeben, besonders unter dem Aspekt der Freiheit und dem der unantastbaren Würde des Menschen nicht.
Die unantastbare Würde des Weltklimas
Wer Gesetze erläßt, der macht auch mal einen Fehler. Ein solcher scheint den vielgerühmten Vätern des Grundgesetzes bereits unterlaufen zu sein, als sie Artikel 1 des Grundgesetzes für gut befunden hatten. Dort heißt es gleich zu Beginn: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Was die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde ist, weiß natürlich niemand besser, als der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, weswegen er schließlich auch Präsident geworden ist. Seit Ende April kann jeder, der will, wissen, daß die Würde des Menschen auch für solche Menschen gilt, die u.U. noch gar nicht zur Welt gekommen sind. Die „Frankfurter Rundschau“: Mit der „Entscheidung wird zum ersten Mal festgestellt, dass es beim Klimaschutz eine Generationengerechtigkeit geben muss. Es könnten nicht bis 2030 Werte für den Treibhausausstoß zugelassen werden, die dazu führten, dass danach so drastisch gesenkt werden müsse, „dass dadurch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist“. Damit folgte der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth einem wesentlichen Argument der Klimaaktivist:innen. Sie hatten von einer „Vollbremsung“ gesprochen, die ihre Generation hinlegen müsse, weil die gegenwärtigen Maßnahmen völlig unzureichend seien.“ – Man sieht, wie klug das Bundesverfassungsgericht unter Stephan Harbarth erkannt hat, daß es nicht nur die simple und schnöde Gerechtigkeit, sondern neben der sozialen-, der Rassen-, der Klima- und der Geschlechtergerechtigkeit auch noch eine Generationengerechtigkeit braucht, damit es der unantastbaren Menschenwürde auch wirklich an nichts mangelt.
Ein übler Defätist ist deshalb, wer behauptet, im April 2021 sei in Deutschland die Würde des Weltklimas aus dem Blauen heraus einfach so erfunden worden. Das stimmt nicht, weil das Klimaschutzgesetz bereits 2019 erfunden worden ist. Die „Frankfurter Rundschau“: „Das Klimaschutzgesetz von 2019 verpflichtet dazu, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 schrittweise um 55 Prozent zu senken. Vergleichsmaßstab ist das Jahr 1990. Notwendig ist die Maßnahme, um die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken (…) Den Einwand, dass der Klimawandel nicht von einem Staat gelöst werden könne, ließ der Erste Senat nicht gelten.“ – Da muß man es einfach famos nennen, daß das Bundesverfassungsgericht nicht sinnlos Zeit mit Fragen nach der Verhältnismäßigkeit vertändelt zu haben scheint.
Zum Jahreswechsel 2020/2021 lebten 7,8 Milliarden Weltmenschen mitten im Weltklima, darunter 83 Millionen im deutschen Teil des Weltklimas. Woraus sich genau errechnen läßt, wieviel Freiheitsverlust die deutschen Teilhabenden am Weltklima hinnehmen müssen, ohne daß es ihre Menschenwürde tangiert. Abseits der Frage nach der staatlichen Fähigkeit, den „Klimawandel zu lösen“ ist es so: Die deutschen Teilhabenden am Weltklima stellen etwa 1,15 Prozent der am Weltklima teilhabenden Weltmenschen. Ganz egal, was sie tun oder lassen – auf das Weltklima wird es keinen meßbaren Einfluß haben, zumal die im deutschen Teil des Weltklimas Lebenden ohnehin schon viel tun, um das Weltklima nicht übermäßig negativ zu beeinflußen. Was man jetzt von den chinesischen Teilhabenden am Weltklima z.B. nicht unbedingt behaupten kann. Obwohl dort knapp 20 Prozent der Teilhabenden am behaupteten Weltklimaproblem leben. Daß der Klimawandel anthropogene Ursachen haben könnte, ist ebenfalls nach wie vor „umstritten“ – was kein schöner Zustand ist im Lande von „wir“ und „gemeinsam“. Weswegen auch diejenigen nach allen Regeln der Verfassungskunst zensiert werden, die behaupten, daß die Menschengemachtheit des Klimawandels lediglich eine zielgerichtete Behauptung zur Herstellung von Zuständen sei, mit denen der Wetterfrosch rein gar nichts zu tun hat.
Das Bundesverfassungsgericht unter Stephan Harbarth im April 2021 laut „Frankfurter Rundschau“: „Zwar müsse eine Lösung auf überstaatlicher Ebene gesucht werden. Damit könne sich der Staat aber nicht seiner Verantwortung entziehen. Vielmehr folge daraus die „verfassungsrechtliche Notwendigkeit eigene Maßnahmen tatsächlich zu ergreifen und für andere Staaten keine Anreize zu setzen, das erforderliche Zusammenwirken zu unterlaufen“.“ – und – bummsfallera – da haben wir es schon: Ob es das „erforderliche Zusammenwirken“ vieler Staaten überhaupt gibt, spielt keine Rolle bei der Einschränkung von Freiheitsrechten der würdevollen deutschen Teilhabenden am Weltklima. Die Verhältnismäßigkeit drastischer Freiheitseinschränkungen ist bereits dadurch gewahrt, daß keine (falschen) „Anreize“ für andere Staaten gesetzt werden. Da kann man nur noch hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht mit einem solchen Präsidenten an der Spitze von den Vereinten Nationen baldmöglichst zum Weltverfassungsgericht befördert wird. Nach wie vor gilt: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. In der Praxis heißt das: Derjenige unter den 1,15 Prozent der Weltbevölkerung zum Beispiel, der viel Mehrwertsteuer für ein Auto bezahlt hat, das 250 Sachen schnell fahren kann auf Autobahnen, die ebenfalls deswegen viel Steuergeld gekostet haben, damit er auch wirklich 250 Sachen schnell fahren kann, wenn es die Verkehrslage zuläßt, der hat die Rechnung ohne die verfassungskonformen deutschen Weltgenesungswünsche gemacht. Gut, daß ihm einmal höchstrichterlich bescheinigt wurde, was für ein Depp er sein muß, um sich derartig billig abzocken zu lassen. Da hat er eben „geloost“, der Depp. Schließlich sind es die Freiheit des Menschen und seine Würde, die viel wert sind, nicht die des verfassungsrechtlichen Ignoranten. Harbarth forever.
Die unantastbare Würde der Maskierten
In den sozialen Netzwerken tauchte anläßlich der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes im April eine Frage auf, die sich mit dem Abtauchen beschäftigte. Etliche besorgte Bürger fragten sich, ob der Präsident des Bundesverfassungsgerichts abgetaucht sei. Das war natürlich eine rein rhetorische Frage. Wenn die Schleifung des Föderalismus´ und das Ausschalten von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten als Instanzen zur Wahrung von Rechten des Bürgers gegen eventuell anmaßende und sachlich groteske Anordnungen von Ämtern und Behörden zugleich einen Anschlag auf das Grundgesetz dargestellt hätten – Stephan Harbarth wäre garantiert der erste gewesen, der sich ungefragt zu Wort gemeldet hätte, um zu sagen, daß das so nicht geht. Hat er aber nicht. Folglich wurde das Grundgesetz auch nicht mit Füßen getreten. Im Übrigen ist über das Infektionsschutzgesetz im Bundestag namentlich abgestimmt worden. 342 Abgeordnete haben für das Gesetz gestimmt. Und da Abgeordnete nur ihrem eigenen Gewissen gegenüber verantwortlich sind – und weil sie vor Gewissenhaftigkeit nur so strotzen, wie man schon an Stephan Harbarth sehen konnte, der trotz Nebeneinkünften in Millionenhöhe noch immer gewissenhafter Bundestagsabgeordneter sein konnte -, kann es sich bei Kritikern der „Bundesnotbremse“ mit ihren drastischen Grundrechtseinschränkungen nur um Covidioten handeln, die nebenher oft auch noch Klimaleugner sind. Oder rechtsextrem. Was allerdings das Kraut nicht mehr fett macht, weil sowieso alles „irgendwie rechtsextrem“ ist, das sich nicht harmonisch in das bundesdeutsche „Gemeinsam“ einfügen will zur konstruktiven Mitarbeit bei der Schaffung einer besseren Welt samt Klima.
Zwar hatte die Bundeskanzlerin einst heftigen Widerspruch geerntet für ihre Behauptung, die Demokratie lebe vom Vertrauen, aber diese Einwände waren von Demokratiehärektikern geäußert worden, die allen Ernstes behaupteten, die Demokratie lebe vom Mißtrauen der Regierten ihrer jeweiligen Regierung gegenüber. Solche Individuen behaupten auch gern, die Würde des Maskierten bestehe darin, daß er sich der Öffentlichkeit als propagandistisch einherwandelnde Litfaßsäule zur Verfügung stelle, um sie mit seiner Maske über dem würdevollen Gesicht daran zu erinnern, daß existiert, was sie ansonsten nicht selbst erkennen könnten: Die Pandemie nämlich. Daß es sich bei der Pandemie in Wahrheit um eine Art „menschengemachter Klimawandel in der verschärften Form“ handelt, und daß auch die Pandemie ganz anderen Zielen als der Wahrung der Volksgesundheit dient – wie eben das „menschengemacht“ hinsichtlich des Klimawandels auch – ist ebenfalls etwas, das diese notorischen Dissidenten ständig behaupten. Das sind richtige Antidemokraten, weil in der Demokratie nämlich zählt, was die Mehrheit für richtig hält. Daß diese Mehrheit nicht vollverblödet sein darf – davon steht im Grundgesetz nichts. Sie darf. Fragen Sie Stephan Harbarth. Der wird Ihnen das bestätigen. Schon daran kann man erkennen, daß es einen Besseren gar nicht gegeben haben kann für das Amt eines Bundesverfassungsgerichts-Präsidierenden. Allenfalls wäre eine Frau noch besser gewesen. So eine richtige Verfassungsrechtler:in. Aber nur eine mit Doppelpunkt. Es stimmt nicht, daß das Grundgesetz, die Würde des Menschen und seine Freiheit verfassungswidrig mit Füßen getreten würden. Behaupten Sie nur ja nichts anderes, denn sonst holt Sie der Haldenwang. Und zwar völlig zu Recht.
Es ist nämlich so: Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik war es um die Würde des Menschen, seine Freiheit und überhaupt um alles, dessentwegen er glaubt, in einem besonders kultivierten Land zu leben, besser bestellt als im Jahre 2021. Weil nun meinereiner gern konstruktive Schriftbeiträge zum Gelingen des demokratisch-rechtsstaatlichen Allgemeinwohls auf Basis des Grundgesetzes beisteuert, hätte er auch einen Vorschlag zu machen: Könnte man nicht die Nordseite der Zugspitze dazu hernehmen, eine Art deutschen Mount Rushmore zu kreieren? Es kann doch kein Ding der Unmöglichkeit sein, aus dem Fels die überlebensgroßen und überaus edlen Antlitze von Steinmeier, Merkel, Harbarth und Haldenwang herauszumeißeln? Wenn das erst einmal geschehen wäre, könnte man die Zugspitze endlich auch umbenennen in „Gipfel des Grundgesetzes“. Hach, wie wäre das schön.