Dem Oberverwaltungsgerichtsgericht Greifswald sitzt die Corona-Panik so tief im Nacken, daß es geltendes Recht dem „Schutz der Menschen“ vor Corona unterordnet. Ein weiterer Tiefschlag für alle, die in diesem Land noch auf die Gerichtsbarkeit setzen.
Das Einreiseverbot und das damit einhergehende Ausreisegebot für Zweitwohnungsbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern ist willkürlich, die Verordnung unrechtmäßig, stellte das Gericht fest. Trotzdem bleibt sie in Kraft, denn die Folgen für den Pandemieschutz seien zu weitreichend, so das Gericht. Denn würde die Verordnung gekippt, könnten Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet einreisen, was „für die Gesundheit, Leib und Leben einer unüberschaubaren Vielzahl von Menschen“ gefährlich wäre, sorgt sich das Gericht in Greifswald laut Welt.
Ein vollständig geimpfter Zweitwohnungsbesitzer wollte geltend machen, daß die geltende Verordnung Mecklenburg-Vorpommerns unverhältnismäßig in Eigentumsrechte und das Recht auf Freizügigkeit eingreift. Seiner Auffassung nach gelte das besonders für vollständig geimpfte Menschen, die nach Aussage des Robert-Koch-Instituts nicht mehr wesentlich für die Verbreitung des Coronavirus seien.
Diese Argumentation folgte das Gericht insoweit, dass vollständig Geimpfte das Corona-Virus nicht mehr wesentlich verbreiten würden. Daß sie wie Ungeimpfte behandelt werden, sei willkürlich und verstoße gegen das im Grundrecht verankerte Gleichheitsprinzip. Doch aufheben wollte es die Regelung nicht – wegen der „weitreichenden Folgen“. Es verpflichtete lieber das Land, die entsprechende Regelung zu überarbeiten. Insofern können sich nun Geimpfte Zweitwohnungsbesitzer Hoffnung machen, ihr Eigentum wieder betreten zu dürfen.
Das menschenlebenrettende Oberverwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche die Ausreisepflicht für Menschen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Auch hier hatten die Antragsteller geltend gemacht, dass die Regelung gegen ihre Grundrechte verstoße, auch weil sie sich gegen durchgeimpfte Menschen richte. Aber im windigen Meck-Pom will man offensichtlich kein Risiko eingehen, da muss das Recht schon mal beiseite treten. (MS)